Gebührenordnung Raumvermietung Rötelsaal

Rötelstrasse 102, 8057 Zürich
Stand 1. Juli 2010
Roetelsaal

Roetelsaal

SAAL Grösse: 61 m², für ca. 30 Personen*

LokalmieteFr.
Ganztags 08.00 – 19.00 Uhr 150.00   
Halbtags08.00 – 13.00 Uhr oder  
 14.00 – 19.00 Uhr 80.00
Abends19.00 – 22.00/24.00 Uhr100.00
Stundenweise  20.00 / h


Benützergebühren
pro AnlassFr.
Teeküche (ohne Kühlschrank) inkl.   
Sigrist 45.00 /h


Tarifreduktionen Tarifreduktionen gelten nicht für den Zusatzaufwand.

VeranstaltungReduktion
Veranstaltungen der Kirchgemeinde Wipkingen100 %
Landeskirchliche und ausserkommunale reformierte kirchliche Anlässe, Jugendgruppen, Samariterverein 70 %
Vereine, Gruppen und Private aus dem Quartier (ohne Eintritt)  50 %
Vereine christlicher Bekenntnisse 50 %
Organisationen, öffentlich-rechtliche Institutionen (Gemeinde, Stadt, Kanton), Veranstaltungen mit Eintritt  0 %


Allgemeines Der Grundtarif umfasst die einmalige Benützung. Das Lokal ist nach der Benutzung jeweils zu putzen. Zusätzliche erforderliche Reinigung wird nach Aufwand verrechnet.
Zusätzliche Reinigung wird nach Aufwand verrechnet. Abfallentsorgung ist Sache der Benutzer.
Verrechnung von Schadenersatz und Reparaturen zu Selbstkosten.
Ab 22.00 ist mit Rücksicht auf die Hausbewohner der Lärm auf Zimmerlautstärke zu beschränken und die Fenster zu schliessen.
Im Weiteren gelten die Bestimmungen der Benützungsordnung.
Autor: Duri Gmür     bereitgestellt: 01.07.2010    
aktualisiert mit kirchenweb.ch