Gebührenordnung Raumvermietung Kirchgemeindehaus Versammlungshalle und Sitzungszimmer

Kirchgemeindehaus, Rosengartenstrasse 1, 8037 Zürich
Stand 1. Juli 2010
Kirchgemeindehaus Versammlungsraum

Kirchgemeindehaus Versammlungsraum

Kirchgemeindehaus Sitzungszimmer

Kirchgemeindehaus Sitzungszimmer

VERSAMMLUNGSRAUM EG Grösse: 85 m², für max. 50 Personen*

LokalmieteFr.
Ganztags 07.00 – 19.00 Uhr 150.00
Halbtags08.00 – 13.00 Uhr oder  
 14.00 – 19.00 Uhr120.00
Abends19.00 – 24.00 Uhr200.00
Stundenweise 25.00 /h
Kautionnach Vereinbarung


SITZUNGSZIMMER EG Grösse: 51 m², für ca. 14 Personen

LokalmieteFr.
Ganztags 07.00 – 19.00 Uhr 100.00
Halbtags08.00 – 13.00 Uhr oder  
 14.00 – 19.00 Uhr 50.00
Abends19.00 – 24.00 Uhr 50.00
Stundenweise 25.00 /h
Kautionnach Vereinbarung
Benützergebühren
pro AnlassFr.
Stereoanlage 20.00   
Diaprojektor / Leinwand 40.00
Videoprojektor / Leinwand (Bedienung separat) 60.00
Hellraumprojektor / Leinwand 60.00
Hauswart (ausserhalb Dienstzeit, zusätzliche Hilfe) 50.00 /h
Nachtzuschlag Hauswart ab 22.00 50.00 /h


Tarifreduktionen Tarifreduktionen gelten nicht für den Zusatzaufwand.

VeranstaltungReduktion
Veranstaltungen der Kirchgemeinde Wipkingen100 %
Landeskirchliche und ausserkommunale reformierte kirchliche Anlässe, Jugendgruppen, Samariterverein 70 %
Vereine, Gruppen und Private aus dem Quartier (ohne Eintritt)  50 %
Vereine christlicher Bekenntnisse 50 %
Organisationen, öffentlich-rechtliche Institutionen (Gemeinde, Stadt, Kanton), Veranstaltungen mit Eintritt  0 %


Allgemeines Der Grundtarif umfasst die einmalige Benützung, die Bereitstellung der Bestuhlung, die Einrichtung der Infrastruktur (ohne Bedienung), und eine einfache Reinigung.
Zusätzliche Reinigung wird nach Aufwand verrechnet. Abfallentsorgung ist Sache der Benutzer.
Im Weiteren gelten die Bestimmungen der Benützungsordnung.

* Feuerpolizeiliche Limite
Autor: Duri Gmür     bereitgestellt: 30.12.2011     Besuche: 14 Monat
aktualisiert mit kirchenweb.ch