Gebührenordnung Raumvermietung Kirchgemindehaus grosser Saal

Kirchgemeindehaus, Rosengartenstrasse 1, 8037 Zürich
Stand 1. Juli 2010
Kirchgemeindehaus grosser Saal

Kirchgemeindehaus grosser Saal

Kirchgemeindehaus Empore zum grossen Saal

Kirchgemeindehaus Empore zum grossen Saal

Kirchgemeindehaus kleiner Saal

Kirchgemeindehaus kleiner Saal

GROSSER SAAL 1.OG Grösse: 348 m², für max. 360 Personen*

LokalmieteFr.
Ganztags  07.00 – 19.00 Uhr1'100.00
Halbtags07.00 – 13.00 Uhr oder  
 14.00 – 19.00 Uhr 750.00
Abends19.00 – 24.00 Uhr1'400.00
Kaution 500.00
Am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag zu vermieten

EMPORE ZU GROSSER SAAL Grösse: 160 m², für max. 72 Personen*
LokalmieteFr.
Ganztags  07.00 – 19.00 Uhr 200.00
Halbtags07.00 – 13.00 Uhr oder  
 14.00 – 19.00 Uhr 140.00
Abends19.00 – 24.00 Uhr 300.00
Kautionnach Vereinbarung
Am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag zu vermieten

KLEINER SAAL Grösse: 240 m², für max. 180 Personen*

LokalmieteFr.
Ganztags  07.00 – 19.00 Uhr 500.00
Halbtags07.00 – 13.00 Uhr oder  
 14.00 – 19.00 Uhr 300.00
Abends19.00 – 24.00 Uhr 700.00
Kautionnach Vereinbarung
Am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag zu vermieten
Benützergebühren
pro AnlassFr.
Bühne für Proben (3 Stunden, erste Probe frei)100.00   
Küche bei Miete: grosser+kleiner Saal300.00
Küche bei Miete: grosser Saal200.00
Küche bei Miete: kleiner Saal150.00
Kühlschränke pro Stück 50.00
Flügel 60.00
Verstärkeranlage 200.00
Diaprojektor / Leinwand 40.00
Videoprojektor / Leinwand 60.00
Hellraumprojektor / Leinwand 60.00
Bühnenmeister, tagsüber 40.00 /h
Bühnenpodeste / Tombola150.00
Hauswart (ausserhalb Dienstzeit, zusätzliche Hilfe) 50.00 /h
Nachtzuschlag Hauswart bis 24.00100.00
Garderobe nach Aufwand
Abfallentsorgung 80.00 – 120.00

Tarifreduktionen Tarifreduktionen gelten nicht für den Zusatzaufwand.

VeranstaltungReduktion
Veranstaltungen der Kirchgemeinde Wipkingen100 %
Landeskirchliche und ausserkommunale reformierte kirchliche Anlässe, Jugendgruppen, Samariterverein 70 %
Vereine, Gruppen und Private aus dem Quartier (ohne Eintritt)  50 %
Vereine christlicher Bekenntnisse 50 %
Organisationen, öffentlich-rechtliche Institutionen (Gemeinde, Stadt, Kanton), Veranstaltungen mit Eintritt  0 %

Allgemeines Der Grundtarif umfasst die einmalige Benützung, die Bereitstellung der Bestuhlung, die Einrichtung der Infrastruktur (ohne Bedienung), und eine einfache Reinigung.
Zusätzliche Reinigung wird nach Aufwand verrechnet.
Verrechnung von Schadenersatz und Reparaturen zu Selbstkosten. Zur Schonung der Parkettböden dürfen Gäste mit Bleistiftabsätzen nicht zugelassen werden.
Die Verwendung von Trockeneis ist im Saal und auf der Bühne strengstens verboten!
Im Weiteren gelten die Bestimmungen der Benützungsordnung.

* Die Benutzer nehmen davon Kenntnis, dass eine Belegung von max. 360 Personen im grossen Saal, max. 180 Personen im kleinen Saal und max. 72 Personen auf der Empore von der Feuerpolizei bewilligt ist. Die maximal erlaubte Belegung für kleiner und grosser Saal gleichzeitig ist 480 Personen.
Die Kirchenpflege lehnt bei Überschreitung dieser Auflage jede Haftung ab.

Autor: Duri Gmür     bereitgestellt: 01.07.2010     Besuche: 34 Monat
aktualisiert mit kirchenweb.ch