Gebührenordnung Raumvermietung Jugendraum

Kirchgemeindehaus, Rosengartenstrasse 1, 8037 Zürich
Stand 1. Juli 2010
Kirchgemeindehaus Jugendraum

Kirchgemeindehaus Jugendraum

JUGENDRAUM UG Grösse: 100 m², für ca. 100 Personen

LokalmieteFr.
Ganztags 07.00 – 19.00 Uhr 150.00
Halbtags08.00 – 13.00 Uhr oder  
 14.00 – 19.00 Uhr100.00
Abends19.00 – 22.00/24.00 Uhr200.00
Kautionnach Vereinbarung


Benützergebühren
pro AnlassFr.
Teeküche 20.00   
Diaprojektor 40.00
Videoprojektor (Bedienung separat) 60.00
Hellraumprojektor 60.00
Hauswart (ausserhalb Dienstzeit, zusätzliche Hilfe) 50.00 /h
Nachtzuschlag Hauswart ab 22.00 50.00 /h


Tarifreduktionen Tarifreduktionen gelten nicht für den Zusatzaufwand.

VeranstaltungReduktion
Veranstaltungen der Kirchgemeinde Wipkingen100 %
Landeskirchliche und ausserkommunale reformierte kirchliche Anlässe, Jugendgruppen, Samariterverein 70 %
Vereine, Gruppen und Private aus dem Quartier (ohne Eintritt)  50 %
Vereine christlicher Bekenntnisse 50 %
Organisationen, öffentlich-rechtliche Institutionen (Gemeinde, Stadt, Kanton), Veranstaltungen mit Eintritt  0 %


Allgemeines Der Grundtarif umfasst die einmalige Benützung, die Bereitstellung der Bestuhlung, die Einrichtung der Infrastruktur (ohne Bedienung), und eine einfache Reinigung. Zusätzliche Reinigung wird nach Aufwand verrechnet. Abfallentsorgung ist Sache der Benutzer. Verrechnung von Schadenersatz und Reparaturen zu Selbstkosten.
Im Weiteren gelten die Bestimmungen der Benützungsordnung.
Autor: Duri Gmür     bereitgestellt: 01.07.2010     Besuche: 12 Monat
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